Insgesamt lassen sich die Beiträge für Segelfliegen in der LSG für einen Schüler bei durchschnittlicher Beteiligung auf ca. 45 EUR im Monat abschätzen.
| Beitrag (monatlich) | LSG + | DAeC(1) | |
| - Mitglieder unter 14 Jahren | 0,25 | + –,–– | = 0,25 |
| - aktive Mitglieder von 14 bis 21 Jahre | 12,25 | + 2,75 | = 15,00 |
| - aktive Mitglieder über 21 Jahre in der Ausbildung | 14,50 | + 5,50 | = 20,00 |
| - aktive Mitglieder über 21 Jahre | 24,50 | + 5,50 | = 30,00 |
| - passive (fördernde) Mitglieder | 4,00 | + 2,50 | = 6,50 |
| Entgelte für den Flugbetrieb | |||
| Entgelt je Windenstart | 2,30 | ||
| Entgelt je Flugminute (entspricht 9,00 € bis 18,00 €/ Flugstunde; maximal für 5 Flugstunden je Flug) |
0,15 bis 0,30 | ||
| Mindestens jährlich(2) | 150,00 | ||
| Einmalbetrag bei Eintritt in die LSG | |||
| - aktive Mitglieder über 21 Jahre(3) | 250,00 | ||
| - aktive Mitglieder 14 bis 21 Jahre oder in Ausbildung(3) | 100,00 | ||
| + einmalbetrag nach dem ersten Alleinflug | 125,00 | ||
| Gastflüge / Schnupperflüge: | |||
| Entgelt je Gaststart (inklusive 10 Minuten Flugzeit) | 20,00 | ||
| jede weitere Flugminute (ab 11. Minute) | 0,50 | Sonstiges: | |
| Ausgleich für nicht geleistete Arbeitsstunden(4)(EUR/ Std.) | 7,50 | ||
| Selbstbeteiligung im Schadensfall (maximal) | 500,00 | ||
| Miete für privaten Anhängerstellplatz (monatlich) | 15,00 | ||
| Bei außergewöhnlichen Belastungen kann in Ausnahmefällen eine Umlage auf Beschluss der Mitgliederversammlung erhoben werden. |
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| Externe Gebühren: | |||
| Flugtauglichkeitsuntersuchung und Augentest (Erstuntersuchung) | etwa 150,00 | ||
| Funksprechzeugnis (Unterricht + Prüfgebühr + Unterlagen) | etwa 200,00 | ||
| PPL-C (Prüfung + Austellung Luftfahrerschein) | etwa 80,00 | ||
| Lehrbuch (Flug ohne Motor von Winfried Kassera) | 29,90 | ||
(1) Nach der jeweils gültigen Beitragsordnung des DAeC-Landesverband NRW
(2) Vorauszahlung zum 15.02. jeden Jahres (Start- und Flugzeit-Entgelte werden angerechnet)
(3) Fällig nach Beginn der praktischen Flugausbildung
(4) Arbeitsstunden unterhalb des geleisteten Vereinsdurchschnitts
Bei uns hineinzuschnuppern kostet erstmal gar nichts! Wir machen mit Ihnen gerne eine Führung durch den Verein und auch der Einblick in den theoretischen Unterricht ist kostenlos. Schnupperflüge sind zu günstigen Konditionen möglich.
Wenn Sie sich entschieden haben mit der praktischen Ausbildung Fortzufahren, muss erst einmal eine Flugtauglichkeitsuntersuchung bei einem Fliegerarzt gemacht werden (etwa 150€ je nach Arzt). Nun steht dem fliegen nichts mehr im Weg! Falls man nach den ersten Schulstarts merkt, dass Segelfliegen einem doch nicht liegt, müssen nur die bisherigen Flugkosten und der Monatsbeitrag beglichen werden. Wenn Sie sich endgültig für das Segelfliegen entschieden haben, ist nach Beginn der praktischen Ausbildung der erste Teil der »Eintrittsgebühr« fällig. Den zweiten Teil der Eintrittsgebühr muss dann nach dem ersten Alleinflug beglichen werden.
Die Gebühren welche regelmäßig anfallen sind schnell genannt. Sie beschränken sich auf die Monatsbeiträge (je nach Alter) und Fluggebühren (Mindestens 150,00€ im Jahr).
Wer sich im Winter, bei den anfallenden Arbeiten überdurchschnittlich stark beteiligt, bekommt bis zu 90€ an Fluggebühren gutgeschrieben. Wer zu wenig Arbeit leistet muss jede nicht geleistete Stunde finanziell ausgleichen (€/Stunde 7,50).
An folgenden Beispielen sieht man in welchem Rahmen die Beiträge an den Verein liegen. Ausserordentliche Gebühren (Vereinseintritt und externe Gebühren der Ausbildung) wurden nicht berücksichtigt.
Beispiel 1: Student
Unser Beispiel-Student hat viel Zeit zu fliegen und sich an den anfallenden Arbeiten zu beteiligen. Er fliegt 30 Stunden und macht 40 Starts. Im Winter leistet er 150% der geforderten Arbeitsstunden.
Beiträge: 240,00€ (12 * 20,00€ Monatsbeitrag
Studenten)
Fluggebühren: 272,00€ (40 Starts: EUR 92,00€
+ 30 Stunden: 270,00€ – Winterarbeitsgutschrift 90€)
Gesamt: 512,00€ (ca. 43€ pro Monat)
Beispiel 2: Berufstätiger mit Familie
Der Beispiel-Berufstätige kann sich nur jede 2. Woche einen Tag Zeit für das Fliegen nehmen. Er fliegt 20 Stunden im Jahr und macht 30 Windenstarts. Er kann auch nur die hälfte der geforderten Arbeitsstunden leisten, ihm fällt es jedoch leicht diese finanziell auszugleichen.
Beiträge: 360,00€ (12* 30,00€ Monatsbeitrag)
Fluggebühren: 249,00€ (30 Starts: 69,00€
+ 20 Stunden: 180€)
Winterarbeitsausgleichszahlung: 277,50€ (37 Stunden
zu wenig gearbeitet * 7,50€)
Gesamt: 886€ (ca. 74€ pro Monat)
Unsere Fluglehrer arbeiten ehrenamtlich. Daher kostet ein Schulflug nur soviel, wie die Nutzung der Vereinsflugzeuge (0,15€/Minute). Dazu kommt noch die Startgebühr für den Windenstart (2,30€). Darüber hinaus muss man mit folgenden externen Ausgaben rechnen:
Zu beginn der Theorie-Ausbildung sollte man sich ein Lehrbuch anschaffen (neu etwa 30€). Es muss ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister beantragt werden. Dafür fallen geringe Gebühren an. Nach dem ersten Ausbildungsjahr wird ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) gemacht. Dieser Unterricht wird, extern, von einem Fluglotsen durchgeführt. Zusammen mit den amtlichen Prüfgebühren kann man mit etwa 200€ rechnen. Für den theoretischen Unterricht auf Bezirksebene wird eine Gebühr von 50€ erhoben. Die amtliche Theorieprüfung kostet 70€. Für die Ausstellung der Lizenz werden 20€ von der Behörde berechnet.
Beitragsordnung als
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